Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern (aktive und passive Mitglieder) sowie Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag minderjähriger Personen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand ohne die Angabe von Gründen. Die Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Aktive und passive Mitgliedschaft sowie die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Näheres regelt die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr in den Verein | € 99,99 |
Jugendliche von 11 bis 18 Jahren | € 99,99 / Jahr |
Schüler, Studenten, Azubis | € 99,99 / Jahr |
Erwachsene | € 99,99 / Jahr |
Rentner passiv | € 99,99 / Jahr |
Familienbeitrag | € 99,99 / Jahr |
Beitrittserklärung
Aufnahmeantrag als PDF (xxx KB) kommt